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20. September 2024

Was Mieter nach Wasserschäden tun können

Mieter in Österreich sollten nach Hochwasser- bzw. Wasserschäden schnell handeln

Quelle: www.pexels.com

Die Sicherheit der Bewohner hat oberste Priorität, gefolgt von der Dokumentation der Schäden und der unverzüglichen Information des Vermieters und der eigenen Versicherung. Mieterrechte wie Mietminderung oder sogar eine Kündigung können im Fall schwerwiegender Schäden geltend gemacht werden. Rechtliche Beratung und Unterstützung durch Mieterschutzorganisationen wie den ÖMR Wien kann in vielen Fällen helfen, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Nachfolgend wird erklärt, welche Schritte Mieter nach einem Hochwasser oder Wasserschaden unternehmen sollten.

Wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, muss auch keine Miete bezahlt werden, ist trotz Wasserschadens die Wohnung bewohnbar, kann eine Mietzinsminderung beansprucht werden – dies gilt für alle Arten von Mietverhältnissen im geförderten Wohnbau und in Altbauten!

Was tun?

Mieter sollten ihren Vermieter umgehend über die Wasserschäden informieren. Der Vermieter ist in der Regel für die Reparatur der Gebäudestruktur (z. B. Wände, Böden, Fenster) verantwortlich. Die Erhaltungspflicht betrifft auch „ernste Schäden“ oder wenn von einer Gesundheitsgefährdung ausgegangen werden kann – z.B. Feuchtigkeit in den Wänden und Böden sowie Schimmel.   Bei Unwetter- oder Hochwasserschäden könnten auch versicherungstechnische Aspekte eine Rolle spielen. Für Schäden an persönlichen Gegenständen (Möbel, Elektrogeräte etc.) ist in der Regel die Haushaltsversicherung des Mieters zuständig. Diese sollte schnellstmöglich informiert werden, um Ansprüche geltend zu machen.

Bei Gebäuden, die ohne Förderung und nach dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, ist die jeweilige Regelung im Mietvertrag auschlaggebend.

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages, wenn der Mietgegenstand ohne Verschulden des Mieters nicht mehr verwendbar ist, es also eine fristlose Kündigung möglich!

Unterstützung und rechtliche Beratung

Ob Sie jetzt tatsächlich Anspruch auf eine Mietzinsminderung haben oder sogar eine fristlose Kündigung möglich ist – fragen Sie die Juristen des Österreichischen Mieterschutzringes, wir beraten Sie gerne.

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